Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
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Hebamme
Vera Schreckenberg
>>Vera Schreckenberg; Zanderstraße 22, 53804 Much; Handy: 017634545037<<
Behandlungsvertrag in Schwangerschaft und im Wochenbett
Allgemeine Pflichten und Hinweise
1.1 Terminverlegung: Da die Hebamme berufsbedingt zu unplanmäßigen Berufseinsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen oder muss diese zeitlich verschieben. Die Hebamme wird in diesem Fall telefonisch Bescheid geben und zeitnah einen neuen Termin vereinbaren. Termine beziehen sich auf eine ungefähre Zeitangabe.
Bei Hausbesuchen verpflichtet sich die Patientin, mind. 60 Minuten vor und nach dem vereinbarten Termin zu Hause zu sein, andernfalls muss der Termin mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Sollte das nicht der Fall sein, darf die Hebamme den versäumten Termin privat in Rechnung stellen. Bei Umzug in eine für die Hebamme schlecht erreichbare Gegend kann der Behandlungsvertrag von Seiten der Hebamme aufgehoben werden.
1.2 Haftung: Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein gesondertes Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Die Patientin bestätigt, dass ihr bekannt ist, dass die vertragsschließende Hebamme in eigener Verantwortung und in eigener Rechnung tätig ist.
1.3 Datenschutz und Schweigepflicht: Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und wird medizinisch erforderliche Daten nur dann austauschen, wenn die Patientin einverstanden ist oder eine Notsituation dieses rechtfertigt. Gegenüber dem behandelnden Gynäkologen und Kinderarzt, entbindet die Patientin die Hebamme von der Schweigepflicht. Diese Erklärung kann die Patientin jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
2.1 Leistungen: Die Leistungen der Hebamme bestehen insbesondere aus Beratung, Schwangerenvorsorge einschließlich Entnahme von Körpermaterial zu Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, CTG- Überwachung, Wochenbettbetreuung und Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Diese beziehen sich auf die Mutterschaftsrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses.
Nicht umfasst sind Wahlleistungen, Krankentransporte, ärztliche Leistungen, sowie die Leistungen anderer Berufsgruppen. Kurse und die Betreuung bei Geburt bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Eine Beratung via Kommunikationsmedien wie WhatsApp oder SMS sind nicht möglich.
Im Wochenbett sehen die privaten und gesetzlichen Krankenkassen in den ersten 10 Lebenstagen, 20 in den darauffolgenden Tagen und bis zur 8. Lebenswoche nochmals 16 Kontakte oder Hausbesuche vor, wobei eine telefonische Beratung einem Hausbesuch gleichgestellt wird. Diese erfolgen nach Bedarf.
Für einen Wochenbettbesuch veranschlagen die Krankenkassen maximal 30 Minuten. Wenn es zu Überschreitungen kommt, veranschlage ich pro angebrochener halben Stunde 15 €, die privat in Rechnung gestellt werden.
Die reguläre Sprechzeit der Hebamme ist von Montag bis Freitag von 10-18 Uhr.
In dringenden medizinischen Notfällen ist daher ein naheliegendes Krankenhaus oder ein Gynäkologe aufzusuchen.
Klinik Troisdorf- Sieglar
Adresse: Wilhelm-Busch Straße 9, 53844 Sieglar; Telefon: 02241 488246
Kinderärztlichen Notdienst in der Kinderklinik St. Augustin.
Adresse: Arnold- Janssen Str. 29, 53757 St. Augustin; Telefon: 02241 2490
Während meines Urlaubs, an freien Wochenenden und bei Krankheit werde ich mich um eine Vertretung bemühen, kann diese aber nicht garantieren.
2.2 Kursangebot: Die Geburtsvorbereitungs-/Rückbildungskurse finden durch die Kursleitung von Hebamme Vera Schreckenberg statt. Die Abrechung des Kurses erfolgt über die Krankenkasse. Der Eigenanteil wird vor Beginn des Kurses beglichen und umfasst die Raummiete und einen Zusatztermin. Krankheit, wird die versäumte Stunde durch die Hebamme privat in Rechnung gestellt. Es wird um eine frühzeitige Abmeldung gebeten, um ggf. parallellaufende Kurse zusammen zu legen. In diesem Falle werden die Kursteilnehmer über abweichende Kurszeiten informiert.
2.3 Kostenübernahme und Gebührenhöhe: Leistungen, die auf Grundlage über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme die Patientin rechtzeitig aufklären wird. Werden Behandlungen über die hingewiesene Höchstgrenze geleitstet, kann dies Privat in Rechnung gestellt werden.
Private Rechnungen (Selbstzahler, Privatversicherung) der Hebamme sind nach §286 Abs.3 BGB innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen, unabhängig von der Erstattungsdauer der eigenen Versicherung oder Beihilfestelle. Die Gebühren richten sich nach der Privatgebührenordnung des Landes NRW. Die Hebamme hat keinerlei Kenntnis über den Inhalt der Tarife einzelner Privatkrankenversicherungen. Die privat versicherte Patientin erkundigt sich eigenständig über die erstattungsfähigen Leistungen bei ihrer Versicherung.
2.3 Eigenanteil: In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen und werden der Patientin daher als Selbstzahler in Rechnung gestellt:
- falls keine gültige Mitgliedschaft bei der Krankenkasse festgestellt werden kann
- Leistungen, die das erstattungsfähige Kontingent überschreiten. Die Patientin verpflichtet sich, über alle
Leistungen zu informieren, die bei einer anderen Hebamme auf Kassenkosten errichtet wurden
- Wahlleistungen (Akupunktur, Taping, Lasertherapie o.Ä.) werden separat vereinbart
- vereinbarte Termine, die von der Patientin nicht eingehalten wurden und nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurden
- Nicht eingehaltende Kurstermine werden durch die Hebamme privat in rechnung gestellt
- Eigenanteil Geburtsvorbereitungs-/Rückbildungskurs
Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme bin ich einverstanden.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.